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BFGjournal 7-8, Juli 2012, Seite 242

„Die organisatorischen und legistischen Vorbereitungen müssen ambitioniert angegangen werden“

Im UFSjournal zu Gast: Dr. Gerhard Hesse, Sektionschef im Bundeskanzleramt

Gerhard Hesse

Dr. Gerhard Hesse ist seit 1994 im Bundeskanzleramt tätig und war ab 2007 stellvertretender Kabinettschef von Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer und danach von Bundeskanzler Werner Faymann. Seit April 2010 leitet er die Sektion Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt. Er ist zuständig für die Verfassungslegistik und hat u. a. auch den Entwurf einer B-VG-Novelle zur Einführung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit erstellt. Auf einfachgesetzlicher Ebene wird der Verfassungsdienst das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten der Länder und dem Bundesverwaltungsgericht sowie dessen Organisationsrecht vorbereiten. Auf der UFSjournal-Tagung skizzierte er die Eckdaten zur Verwaltungs- bzw. Finanzgerichtsbarkeit. Anschließend trafen wir ihn zum Interview.

UFSjournal:Am wurde die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Die Reform wurde mit den Stimmen aller fünf Fraktionen beschlossen. Mit wird ein Bundesfinanzgericht eingerichtet. Wie geht es Ihnen nach dieser wichtigen Reformgesetzgebung? Wie sieht der konkrete Umsetzungsfahrplan aus?

Gerhard Hesse: Der Bundesverfassungsgesetzgeber hat durch das Inkrafttreten der Reform mit nur eine sehr kurze Leg...

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