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Verdeckte Ausschüttung: Vermietung einer Wohnung durch eine GmbH an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer
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Verdeckte Ausschüttung: Vermietung einer Wohnung durch eine GmbH an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer | |
, RV/1386-L/10, RV/1387-L/10; beim VwGH anhängig unter 2012/15/0078 |
Die Entscheidung
Die Entscheidung des UFS: Eine GmbH mietet eine Wohnung von einem Fremden an, saniert diese und überlässt sie ihrem 100%-Gesellschafter-Geschäftsführer samt der getätigten baulichen Investitionen (ca. 41.300 Euro) und der angeschafften Einrichtung (ca. 32.500 Euro), und zwar ohne Mietvertrag als Teil der Geschäftsführerentlohnung. Die Wohnung, in der sich auch ein Büro bzw. Archiv der Abgabepflichtigen befindet, wird im Ausmaß von 62,60 % vom Gesellschafter-Geschäftsführer für dessen Wohnzwecke genutzt.
Der UFS erkannte den Vorsteuerabzug für die Anmietung der gesamten Wohnung und für die baulichen Investitionen an. Hinsichtlich der Ausstattung bzw. Einrichtung ging der UFS vom Vorliegen einer verdeckten Ausschüttung aus und verweigerte den Vorsteuerabzug.
Die Amtsbeschwerde des Finanzamtes: Das Finanzamt ist dagegen der Ansicht, dass die Überlassung des privat genutzten Teils der Wohnung mangels Fremdüblichkeit keine unternehmerische Tätigkeit ist. Allenfalls ist hinsi...