Die Ermittlung der Lagequalität nach RichtWG, MRG und Judikatur
1. Aufl. 2023
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S. 10514. Rechtssätze des OGH zu den Themen „Richtwert“ und „Lagezuschlag“
Nachfolgend werden einige Rechtssätze des OGH zum Thema „Lagezuschlag“ zitiert. Die diesbezüglich referenzierten OGH-Urteile sind unter https://www.ris.bka.gv.at mit der jeweiligen Rechtssatznummer abrufbar:
RS0111201
Die in § 16 Abs 4 letzter Satz MRG für die Zulässigkeit eines Lagezuschlags geforderte schriftliche Bekanntgabe der maßgebenden Umstände für die Berechtigung eines solchen Zuschlags ist eine Schutzbestimmung zugunsten des Mieters, die eine Überprüfbarkeit der Berechtigung eines solchen Zuschlags ermöglichen soll. Daher kann das Verständnis einer in diesem Zusammenhang gewählten Formulierung nur vom Empfängerhorizont her beurteilt werden.
RS0111202
Die Verwendung des Begriffs „außerhalb eines Gründerzeitviertels“ ohne weitere, wenigstens schlagwortartige Hinweise auf die Qualität der Lage reicht nicht aus. Mit dem Hinweis im Mietvertrag, ein Haus liege nicht in einem Gründerzeitviertel wird daher einem Mieter bei Mietvertragsabschluss kein für den Lagezuschlag maßgebender Umstand bekanntgegeben.
RS0111203
Die in § 2 Abs 3 RichtWG für Wiener Verhältnisse auf die sogenannten Gründerzeitviertel hinweisende Ansammlung von Begriffsm...