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BFGjournal 5, Mai 2012, Seite 193

Liegt ein sonstiges Versicherungsverhältnis auch vor, wenn Vereinsmitglied bei Eintritt des Schadens keinen Rechtsanspruch auf Gewährung einer Unterstützung hat?

Hedwig Bavenek-Weber

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Liegt ein sonstiges Versicherungsverhältnis auch vor, wenn Vereinsmitglied bei Eintritt des Schadens keinen Rechtsanspruch auf Gewährung einer Unterstützung hat?
RV/1820-W/08 u. a.

1. Der Fall

Zweck des Vereines war die Unterstützung bei Eintritt von Schäden der an ihn gemeldeten Kraftfahrzeuge durch Unfall, Brand, Explosion oder Entwendung. Die Mitglieder dieses Vereins hatten aufgrund der Statuten keinen Rechtsanspruch auf diese Unterstützung S. 194im Fall des Eintritts von Schäden. Das Mitglied hatte den Schaden allerdings sofort zu melden, der Schadensmeldung einen umfassenden Bericht über Unfallort und -zeit samt Planskizze über den Unfall beizulegen. Der Vereinsobmann bestellte einen Sachverständigen, der den Schaden sofort schätzte, bevor das Kraftfahrzeug in die Werkstätte überstellt wurde. Das Mitglied war gegenüber dem Verein verpflichtet, alle von ihm verlangten Auskünfte über den Hergang und die Folgen des Unfalls zu erteilen und eine Vollmacht auf den vom Verein namhaft gemachten Anwalt auszustellen.

Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe einem Mitglied eine Unterstützung zu gewähren war, wurde vom aus mehreren Mitgliedern bestehenden Vereinsausschuss „nach f...

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