Die Ermittlung der Lagequalität nach RichtWG, MRG und Judikatur
1. Aufl. 2023
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S. 647. Rasterdatenerhebung Wien
7.1. Vorbemerkungen
Wie bereits in den vorhergehenden Abschnitten mehrmals erläutert wurde, ist entsprechend der aktuellen Judikatur ein wertender Vergleich mit anderen Lagen erforderlich. Dabei sind die Eigenschaften der bewertungsgegenständlichen Lage mit jenen Lagen ins Verhältnis zu setzen, die ein einigermaßen einheitliches Wohngebiet darstellen.
Um dieses Erfordernis zu erfüllen, müssen die jeweiligen Intensitäten bzw Ausprägungen der einzelnen bewertungsrelevanten Merkmale innerhalb der einzelnen Referenzgebiete erhoben werden, um diese mit anderen Lagen vergleichbar zu machen. Dies bedeutet, dass für die einzelnen Referenzgebiete feststehen muss, wie sich die Durchschnittslage definiert bzw wo die Durchschnittswerte der einzelnen Merkmale liegen. Erst mit dieser Datengrundlage kann beurteilt werden, welche Lagen innerhalb der jeweiligen Referenzgebiete unterdurchschnittlich, maximal durchschnittlich oder überdurchschnittlich sind.
Ein wesentliches Element bei der Erarbeitung der Matrix war daher die detaillierte Erhebung der quantitativen Ausprägungen (Minimum-, Mittel-, Median- und Maximalwerte) der einzelnen Merkmale sowie die Erhebung der fußläufi...