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BFGjournal 5, Mai 2012, Seite 192

Kauf eines Grundstücks durch eine Privatstiftung unterliegt der Grunderwerbsteuer und nicht der Stiftungseingangssteuer

Hedwig Bavenek-Weber

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Kauf eines Grundstücks durch eine Privatstiftung unterliegt der Grunderwerbsteuer und nicht der Stiftungseingangssteuer
RV/1557-W/10

1. Der Fall

Die Stifterin verkaufte ihrer Privatstiftung ein Grundstück um einen Kaufpreis von 1.440.000 Euro. Der Einheitswert des Grundstücks beträgt 397.100 Euro (dreifacher Einheitswert daher 1.191.300 Euro). Im Verfahren vor dem Finanzamt wurde ein Sachverständigengutachten S. 193mit einem Verkehrswert des Grundstücks von rund 10.590.000 Euro vorgelegt. Mit Bescheid gemäß § 201 BAO wurde Stiftungseingangssteuer im Wesentlichen vom dreifachen Einheitswert festgesetzt. Das Finanzamt ging aufgrund der Stiftungseingangssteuerrichtlinien des BMF von einer gemischten Schenkung und damit von einem voll unentgeltlichen, nach dem StiftEG zu besteuerndem Rechtsgeschäft aus; der Kaufpreis sei nicht zu berücksichtigen. Nach dem Berufungsvorbringen sei der Kaufpreis vom dreifachen Einheitswert abzuziehen, womit sich für die Stiftungseingangssteuer eine Bemessungsgrundlage von null ergebe.

2. Die Entscheidung

Der UFS gab der Berufung unter Bezugnahme auf die Ordnungsstruktur der Verkehrsteuern und der systematischen Anknüpfung der Stiftungseingangsteuer an die ehemali...

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