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BFGjournal 5, Mai 2012, Seite 185

Keine Normverbrauchsabgabe für einen Pferdetransporter

Manuela Puntigam

Der Normverbrauchsabgabe (NoVA) unterliegen in Bezug auf Kraftfahrzeuge Personenkraftwagen und andere hauptsächlich zur Personenbeförderung gebaute Kraftfahrzeuge. Strittig war, ob es sich bei einem Fahrzeug der Firma MAN, Typ TGM 15.290 4x2 BL, mit einem zum Transport für fünf Pferde geeigneten Aufbau samt (nur beim stehenden Fahrzeug nach Ausfahren der Kabine verwendbarer) Wohnkabine für zwei Personen um einen nicht normverbrauchspflichtigen Lastkraftwagen handelt oder ein Personenkraftwagen (Wohnmobil) vorliegt, für das Normverbrauchsabgabepflicht besteht. Für deren Abgrenzung ist die zolltarifarische Einordung entscheidend.


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RV/3304-W/10

1. Der Fall

Die Berufungswerberin erwarb im Mai 2010 von einem deutschen Autohändler einen Pferdetransporter der Firma MAN, Typ TGM 15.290 4x2 BL, mit einem zum Transport von fünf Pferden geeigneten Aufbau samt (nur beim stehenden Fahrzeug nach Ausfahren der Kabine verwendbarer) Wohnkabine für zwei Personen. Für das Fahrzeug erfolgte in Deutschland eine EU-Zulassung „Sonder-Kfz für Pferdetransport“, durch das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung in Österreich eine Einzelgenehmigung für die Fahrzeugklasse M1 und eine kraft...

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