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BFGjournal 5, Mai 2012, Seite 180

Innergemeinschaftliches Reihengeschäft und Vertrauensschutz

Thomas Krumenacker

Die am Reihengeschäft Beteiligten wissen oftmals nicht, wie die (Rechts‑)Beziehungen zwischen den Vorlieferanten bzw. dem/n nachfolgenden Abnehmer(n) gestaltet sind. Die Meinung, die einzelnen Lieferungen im Reihengeschäft seien nach objektiven Kriterien zu beurteilen, setzt schlichtweg nicht vorhandenes Wissen voraus und ist daher unzutreffend.

In der angeführten Entscheidung hatte der UFS darüber abzusprechen, ob die Lieferung an den abholenden Dritten in der Reihe die sogenannte ruhende Lieferung sein kann.


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1. Der Fall

X1 verfügte in diversen deutschen Raffinerien über Produktkontingente und hat Mineralölprodukte an X2 verkauft. Nach Akontierung des jeweiligen Preises hat X2 von X1 Abholnummern und Abholausweise bekommen, die zur Abholung der Produkte berechtigen. X2 hat sich gegenüber X1 verpflichtet, für den Transport der Produkte nach Österreich zu sorgen, und ist gegenüber X1 mit ihrer österreichischen UID-Nummer aufgetreten. X2 hat die jeweiligen Abholnummern und die Abholausweise an die Berufungswerberin (X3) weitergeleitet, hat aber X1 nicht darüber informiert, ob bzw. an wen sie die Produkte weiterverkauft oder bereits weiterverkauft hat. Obwohl ...

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