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Ist der Pauschbetrag für ein Auslandsschuljahr oder -semester zu gewähren oder zu verweigern?
Zunehmend frequentiert werden von Oberstufenschülerinnen und -schülern allgemeinbildender und berufsbildender höherer Schulen Auslandsaufenthalte, die mit dem Besuch einer landestypischen Schule – zumeist handelt es sich um eine High School – verbunden sind. Diese Aufenthalte umfassen entweder einen Zeitraum von einem Semester oder von einem ganzen Schuljahr. Die von den Eltern bestrittenen Kosten belaufen sich etwa bei europäischen Destinationen und den USA auf rund 7.000 Euro für ein Semester ohne Taschengeld und Extras (erfahrungsgemäß bestehen keine gravierenden Preisunterschiede zwischen den verschiedenen Programmanbietern). Die Abgabenbehörden erster Instanz stehen einer Berücksichtigung des Pauschbetrags gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 – er würde für ein Semester 660 Euro betragen – für diese Form einer auswärtigen Ausbildung ablehnend gegenüber. Der UFS anerkannte den Pauschbetrag in den drei unten zitierten Fällen. In zwei von ihnen wurde Amtsbeschwerde eingebracht, die erste bereits im Jahr 2009.
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RV/0454-F/10, Amtsbeschwerde beim VwGH unter 2012/15/0037 anhängig; , RV/0019-F/10; , RV/3715-W/08, Amtsbeschwerde beim VwGH unter 2009/13/0026 anhängig |