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Bartalos/Gepperth

Eigennützigkeit versus Gemeinnützigkeit

Auswirkungen und Maßnahmen beim Wechsel der Steuersphären

1. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4831-6

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Eigennützigkeit versus Gemeinnützigkeit (1. Auflage)

S. 868. Übergang von Gemeinnützigkeit zu Eigennützigkeit

8.1. Allgemeines

Der Wegfall des Status der Gemeinnützigkeit bedeutet, dass dem Verein in abgabenrechtlicher Hinsicht Begünstigungen nicht mehr zustehen. Im Zeitpunkt des Wechsels von Gemeinnützigkeit zu Eigennützigkeit sind nach Maßgabe des § 18 Abs 2 KStG bzw gemäß UStG steuerliche Maßnahmen zu setzen.

8.2. Ursachen für den Wegfall der Gemeinnützigkeit

Anwendungsfälle für den Wechsel von der Gemeinnützigkeit in die Eigennützigkeit können sich ergeben durch:

  • Statutenmängel

    Beispiel

    Ein Verein hatte den Gemeinnützigkeitsbestimmungen entsprechende Statuten. In einer Generalversammlung beschließt man, die Zwecke zu streichen und nur mehr die Tätigkeiten in den Statuten zu belassen.

  • Verfolgung nicht gemeinnütziger Zwecke

    Beispiel

    Ein Tanzsportverein veranstaltet seit dem Jahr 5 keine Turniere mehr und nimmt auch nicht mehr an Turnieren teil.

  • Verletzung des Gebots der Ausschließlichkeit (§ 39 BAO)

    Beispiel 1

    Ein Kulturverein führt in einem Ausmaß von mehr als 10 % seiner Gesamtressourcen Veranstaltungen durch, die nicht als künstlerisch bzw kulturell, sondern als Unterhaltung zu werten sind. Dadurch sind die Voraussetzungen für die Zuerkennung von steuerlichen Begünstigunge...

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