Eigennützigkeit versus Gemeinnützigkeit
1. Aufl. 2023
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S. 317. Maßnahmen anlässlich des Wechsels von Eigennützigkeit zu Gemeinnützigkeit
7.1. Allgemeines
Im Zeitraum der Eigennützigkeit sind je nach Tätigkeit des Vereins betriebliche und außerbetriebliche Einkünfte möglich; daneben kann ein Vereinsbereich bestehen.
Für den Zeitraum der Gemeinnützigkeit sind die bisherigen Tätigkeiten des Vereins in folgende Bereiche aufzuteilen:
Vereinsbereich (dieser entspricht dem bisherigen Vereinsbereich)
unentbehrlicher Hilfsbetrieb
entbehrlicher Hilfsbetrieb
begünstigungsschädlicher Geschäftsbetrieb, Gewerbebetrieb, land- und forstwirtschaftlicher Betrieb
Vermögensverwaltung
Diese Einordnung ist sowohl für die Körperschaftsteuer als auch für die Umsatzsteuer bedeutsam.
7.2. Körperschaftsteuerliche Maßnahmen zu Beginn der Steuerbefreiung (§ 18 Abs 1 KStG 1988)
7.2.1. Allgemeines
Im Gegensatz zu eigennützigen und somit unbeschränkt steuerpflichtigen Vereinen sind gemeinnützige Vereine gemäß § 5 Z 6 KStG mit ihren unentbehrlichen Hilfsbetrieben von der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht befreit und unterliegen „mit den (weitgehend dem Steuerabzug unterliegenden) Einkünften nach Maßgabe des § 21 Abs. 2 und 3 KStG 1988“ der beschränkten Steuerpflicht.
Anlässlich des Wechsels von der Eigennützigkeit in die Gemeinnützigkei...