Bindungswirkungen zwischen Verfahren
1. Aufl. 2023
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1. Einleitung und Problemaufriss
Mit dem Thema „Verwaltungsrecht und Zivilrecht“ ist ein bereits prima facie weites Land vor uns. Geht es um Bindungswirkungen zwischen Verfahren im Verwaltungsrecht und im Zivilrecht, ist eine ganze Reihe an möglichen Bindungskonstellationen in unterschiedlichen Richtungen angesprochen. Neben den „klassischen“ Rechtskraftwirkungen geht es im weitesten Sinn auch um die Bindung von Verwaltungsbehörden durch gerichtliche Entscheidungen, die in einen Rechtsmittelzusammenhang implementiert sind. Hier handelt es sich dann um die Bindungen der Verwaltung durch die Gerichtsbarkeit. So wie Entscheidungen von VwG Bindungswirkung für Verwaltungsbehörden besitzen und solche der Gerichtshöfe öffentlichen Rechts für solche von Verwaltungsbehörden und VwG, binden etwa auch in „Quasi-Rechtsmittelzügen“ nach Art 94 Abs 2 B-VG ergangene Entscheidungen der ordentlichen Gerichte die Verwaltungsbehörden in weiteren Verfahren. Das alles ist die Ratio von Rechtsmittelverfahren, nämlich deren rechtsstaatlich geforderte Bindungswirkung für die kontrollierten Organe. Darum geht es aber in unserem Zusammenhang nicht, und dazu – va nämlich zu Bindungen in fortgesetzten Verfahren – wurde im vorl...