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Eisenberger/Brenneis

Einführung in das Steiermärkische Bau- und Raumplanungsrecht

Praxisbezogene Gesamtdarstellung – Die wichtigsten baurechtlichen Begriffe im Überblick – Aktuelle Gesetzestexte OIB-Richtlinien

4. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-3821-8

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Dokumentvorschau
Einführung in das Steiermärkische Bau- und Raumplanungsrecht (4. Auflage)

S. 294. Wichtige baurechtliche Begriffe

Zur Vermeidung allzu vieler unbestimmter Gesetzesbegriffe im Bereich des Baurechts hat sich der steiermärkische Landesgesetzgeber im BauG 1995 erstmalig dazu entschlossen, Begriffsdefinitionen in das Gesetz aufzunehmen. Insgesamt wird in § 4 BauG die Bedeutung von 83 Begriffen erläutert. In der Folge werden die in der Praxis wichtigsten angeführt.

4.1. Bauliche Anlage (§ 4 Z 13 BauG)

Unter einer baulichen Anlage (Bauwerk) versteht man jede Anlage, die mit dem Boden in Verbindung steht und zu deren fachgerechter Herstellung bautechnische Kenntnisse erforderlich sind.

Eine Verbindung mit dem Boden besteht dann, wenn eine Anlage (a) durch eigenes Gewicht auf dem Boden ruht oder (b) auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich ist oder (c) nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden. Vom Begriff „bauliche Anlage“ (Bauwerk) sind alle Arten von Anlagen umfasst, oberirdische wie unterirdische, sofern die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. So fiele zB auch ein auf Schienen gestellter, verschiebbarer Wohncontainer unter die genannte Begriffsdefinition.

An das Erfordernis bautechnischer Kenntnisse werden in der Pr...

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