Praxishandbuch Arbeitsverfassungsrecht
1. Aufl. 2023
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 812. Betriebsverfassung
2.1. Grundsätzliches, Geltungsbereich
Die Betriebsverfassung bestimmt in organisatorischer und materieller Hinsicht, wie (durch welche Organe) und in welchen Angelegenheiten die Belegschaft in die Betriebsführung eingebunden ist.
Insoweit ist diese Rechtsmaterie in materieller Hinsicht, bezogen auf die Beziehungen zwischen dem Inhaber eines Betriebes und den in diesem beschäftigten AN (der Arbeitnehmerschaft) Verfassungsrecht im materiellen Sinne, weil damit Organe eingerichtet und mit Befugnissen ausgestattet werden. In formeller Hinsicht sind die dies regelnden Gesetze, so auch das ArbVG und das LAG, aber einfache Bundesgesetze, denen eine formal höhere Bestandskraft als verfassungsrechtliche Norm nicht zukommt.
Damit ein Betrieb unter die nationalen Regelungen fallen kann, muss er im territorialen Geltungsbereich der nationalen Rechtssetzung, daher im Gebiet der Republik Österreich liegen. Arbeitsstätten im Ausland sind daher von der Betriebsverfassung nicht erfasst, die dort tätigen AN können aber je nach Sachlage dann einem inländischen Betrieb zugeordnet sein, wenn die ausländische Arbeitsstätte ein unselbständiger Betriebsteil eines in Österreich gelegenen Betri...