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Vertretungsbefugnis eines Steuerberaters
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1. Der Fall
Aus einer Niederschrift des Finanzamtes anlässlich der Neuaufnahme geht hervor, die X-Ltd. ist Komplementärin der X-Ltd. & Co KG, deren Haupttätigkeit die Zimmervermietung zum Zwecke der Ausübung der Prostitution ist. Die gegenständliche Berufung hat die Steuerberatungskanzlei für die X-Ltd. eingebracht. Darin wird insbesondere das Vorliegen einer unbeschränkten Steuerpflicht bestritten.
S. 118Aus der Aktenlage ergibt sich, dass Frau P. im Antrag auf Eintragung einer Ltd. & Co KG, eingebracht beim Landesgericht, als Vertreterin der X-Ltd. aufgetreten ist. Frau P. wird auch in einem an das Landesgericht St. Pölten gerichteten Schreiben betreffend Musterzeichnung, unterfertigt in V. am als „einzelvertretungsbefugter Vorstand/Director der X-Ltd.“ bezeichnet. Ein öffentlicher Notar bestätigte am die Echtheit der Unterschrift der Frau P. als „laut eigenen Angaben einzelvertretungsbefugter Vorstand/Director der X-Ltd.“.
In einer Vorhaltsbeantwortung an das Finanzamt vom wurde ausgeführt, Geschäftsführer der X-Ltd. sei „Herr E. mit Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Brasilien“.
Da in einem Auskunftser...