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BFGjournal 3, März 2012, Seite 104

NoVA-Pflicht und Abgabenschuldner eines nicht im Inland zugelassenen Fahrzeugs

Susanne Zankl

Die in Österreich ansässigen Außendienstmitarbeiter einer deutschen Firma verrichten ihre Tätigkeit in Österreich. Ihnen werden dazu Dienstfahrzeuge zur Verfügung gestellt. Im Zuge einer Außenprüfung wurde für diese Pkws NoVA und Kfz-Steuer vorgeschrieben.


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RV/0084-S/11

1. Der Fall

Die Berufungswerberin ist ein deutsches Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland und hat keinen Sitz und keine Zweigniederlassung in Österreich. Im Streitzeitraum beschäftigte sie Dienstnehmer, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben. Diese sind im Außendienst als Gebietsverkaufsleiter in Österreich tätig. Zur Unterstützung ihrer Tätigkeit in Österreich wurden diesen Dienstnehmern seitens der Berufungswerberin Dienstfahrzeuge zur Verfügung gestellt.

Die Dienstautos sind in Deutschland auf die Berufungswerberin zugelassen und befinden sich im Betriebsvermögen der Berufungswerberin. Die Dienstnehmer nutzen die Dienstwagen überwiegend in Österreich, mindestens einmal pro Quartal fahren sie damit zu Besprechungen am Sitz des Unternehmens in Deutschland. Die Dienstnehmer sind berechtigt, ihre Dienstwagen auch in angemessenem Ausmaß zu privaten...

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