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Entgeltlicher Verzicht auf Ausübung eines Vorkaufsrechts als sonstige Leistung i. S. d. § 29 Z 3 EStG
Der UFS hatte in der nachfolgend dargestellten Entscheidung zu beurteilen, ob eine – steuerlich unbeachtliche – Abtretung von Mietrechten oder ein gemäß § 29 Z 3 EStG steuerpflichtiger Verzicht auf Ausübung eines Vorkaufsrechts vorlag.
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RV/0345-G/09 |
1. Der Fall
Der Berufungswerber war aufgrund eines Bestandvertrags vom Bestandnehmer mehrerer Grundstücke. Der Grundeigentümer und Vermieter V räumte dem Berufungswerber hinsichtlich dieser Grundstücke das Vorkaufsrecht ein. Sowohl das Bestandrecht als auch das Vorkaufsrecht wurden im Grundbuch eingetragen. Mit Erklärung vom verzichtete V gegenüber dem Berufungswerber „auf eine Aufkündigung des Bestandvertrages vom , ausgenommen die Gründe der nicht fristgerechten Bezahlung des Bestandzinses, des erheblich nachteiligen Gebrauches von dem Bestandobjekt und eines grob ungehörigen Verhaltens“.
Mit Unterbestandvertrag vom vermietete der Berufungswerber einen Teil der von ihm angemieteten Grundstücke an die S-GmbH weiter, wobei sich der Berufungswerber dazu verpflichtete, bis zum auf Ausübung seines Kündigungsrechts zu verzichten. Der Grundeigentümer V verpflichtete sich unter Beitritt zum Vertrag, im Fall der Auflösung des Unterbestandve...