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BFGjournal 12, Dezember 2011, Seite 437

VwGH zur Besteuerung von Portfoliodividenden in Fällen bis 2010

Dr. Ernst Marschner

Eine Kapitalgesellschaft erzielt Dividenden aus Portfoliobeteiligungen (weniger als 10 % Anteil am Kapital) aus Drittstaaten. Der UFS Linz hatte im Lichte des EuGH-Urteils Haribo und Salinen entschieden, dass derartige Dividenden von der Körperschaftsteuer zu befreien sind. Der VwGH verlangt jedoch die Anwendung der Anrechnungsmethode und die damit verbundene Recherche nach der Körperschaftsteuerbelastung im Ausland.


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Der Fall

Die hier besprochene Entscheidung erfolgt bereits im zweiten Rechtsgang. Am Anfang stand eine Entscheidung des UFS zu § 10 KStG i. d. F. vor dem BBG 2009, die durch den VwGH aufgehoben wurde. Im zweiten Rechtsgang war bereits § 10 KStG i. d. F. BBG 2009 anzuwenden. Der UFS wendete sich vorerst mit einem Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH, ehe die Entscheidung des UFS mittels Amtsbeschwerde an den VwGH angefochten wurde. Diese (zweite) Entscheidung des VwGH wird hier behandelt.

Eine österreichische Kapitalgesellschaft bezog für die Jahre 2000 und 2001 Auslandsdividenden aus Portfoliobeteiligungen (Beteiligungsausmaß unter 10 %) aus Japan, Kanada, der Schweiz und den USA. Zu ergänzen ist, dass in den Streitjahren zwar...

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