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Liebhaberei bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Zusammenhang mit Umschulungsmaßnahmen
Gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 2. Fall EStG 1988 dürfen bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufs abzielen, als Werbungskoten abgezogen werden. Laut dem aktuellen VwGH-Erkenntnis vom , 2008/15/0321, ist es nicht erforderlich, dass der bisherige Beruf aufgegeben und allein der neue („umgeschulte“) Beruf ausgeübt wird. Somit kann der Fall eintreten, dass der Steuerpflichtige seinen Lebensunterhalt weiterhin aus dem „alten“ Beruf bezieht und den „neuen“ Beruf nur eingeschränkt ausübt und dabei laufend Werbungskostenüberschüsse entstehen. Damit stellt sich laut , die Frage nach Liebhaberei bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.
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; | § 16 Abs. 1 Z 10 2. Fall EStG 1988 |
Der Fall
Eine Hebamme gab an, dass sie aufgrund hoher Belastung in diesem Beruf das Lehramtsstudium einer Religionslehrerin für Pflichtschulen begonnen habe und gedenke, den Beruf der Religionslehrerin zusätzlich zum jetzigen Beruf als Hebamme aufzunehmen, wenn sie den Hebammenberuf wegen der Belastung nicht mehr im vollen Umfang ausüben könne.
Während ...