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Fristverlängernde Amtshandlungen betreffend Lohnsteuer-Gutschriftsbescheide
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Fristverlängernde Amtshandlungen betreffend Lohnsteuer-Gutschriftsbescheide | |
-F/09 |
Der Fall
Die vorgefundenen Vertragsverhältnisse zwischen dem Berufungswerber und seinen Kindern waren aus einer Reihe von Gründen sowohl formal als auch inhaltlich als völlig fremdunüblich und unangemessen zu qualifizieren. Soweit Unangemessenheit festgestellt wurde, wurden die Dienstverhältnisse steuerlich nicht anerkannt und die Abzugsfähigkeit als Betriebsausgabe gemäß § 20 Abs. 1 Z 1 EStG versagt, was auch schließlich im Erkenntnis des , bestätigt wurde.
Unter Bezugnahme auf das Erkenntnis des , begründete der Berufungswerber den im Jahr 2009 eingebrachten Antrag auf Rückerstattung der für die Beschäftigungsverhältnisse seiner Kinder entrichteten Lohnabgaben damit, dass mit dem höchstgerichtlichen Erkenntnis die Gehaltszahlungen an die namentlich genannten Familienmitglieder in den Jahren 1998, 1999 und 2000 nicht als Betriebsausgaben anerkannt worden seien.
Das Finanzamt wertete den Rückerstattungsantrag als Antrag auf Festsetzung einer Selbstbemessungsabgabe im Sinne des § 201 BAO und wies den Antrag wegen Ablaufs der ...