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BFGjournal 10, Oktober 2011, Seite 365

Witwenwohnrecht und außergewöhnliche Belastung aus Begräbniskosten

Wolfgang Nemec

Bei Ermittlung der außergewöhnlichen Belastung aus Begräbniskosten ist das Witwenwohnrecht als Aktivum anzusetzen. Eine Belastung tritt erst dann ein, wenn die Begräbniskosten dieses Aktivum übersteigen. Der Wert des Witwenwohnrechts ist nach § 16 BewG zu ermitteln.


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Der Fall

Die Berufungswerberin machte bei der Einkommensteuer für das Jahr 2009 die Kosten der Beerdigung ihres Ehemannes geltend. Die Berufungswerberin (Witwe des Verstorbenen) erhielt laut Testament das Vermächtnis des lebenslangen und unentgeltlichen Wohnungsgebrauchsrechts am bisherigen Ehewohnsitz, einem Einfamilienhaus, samt Veräußerungs- und Belastungsverbot zu ihren Gunsten. Erbin nach dem Verstorbenen war die Stieftochter der Berufungswerberin.

Die Berufungswerberin brachte vor, dass sie bereits vor dem Tod ihres Ehemannes im Einfamilienhaus wohnte und ihr deshalb kein Aktivum nach dem Tod ihres Ehemannes entstanden sei, das bei der außergewöhnlichen Belastung aus der Übernahme der Beerdigungskosten zu berücksichtigen wäre.

S. 366Die Entscheidung

Gemäß § 34 Abs. 1 EStG 1988 können außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden, wenn sie

  • außergewöhnlich sind,

  • zwangsweise erwachsen und

  • die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wes...

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