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UFS, Finanzgerichte und das Verböserungsverbot
Obwohl das , Heemskerk BV und Firma Schaap, zu einem niederländischen Ausfuhrerstattungsverfahren ergangen ist, hat es indirekt auch eine Bedeutung für Österreich bzw. die anderen Mitgliedstaaten. Der Gerichtshof hat sich in diesem Verfahren nämlich u. a. zur Frage der Anwendung des Unionsrechts von Amts wegen geäußert und klar Stellung bezogen, wie in diesem Zusammenhang ein nationales Gericht mit einem nationalen Verbot der reformatio in peius umzugehen hat. Ein Verböserungsverbot ist der österreichischen Bundesabgabenordnung fremd. Angesichts der offenbar wieder im Raum stehenden Einführung einer Finanzgerichtsbarkeit wird man sich in absehbarer Zeit einer Diskussion zu diesem Thema wohl nicht entziehen können.
Die Rechtssache Heemskerk BV und Firma Schaap
Der Fall
Der Sachverhalt ist schnell erzählt. Die beiden Klägerinnen des Verfahrens erhielten für die Ausfuhr von jeweils 300 trächtigen Färsen per Schiff von Holland nach Casablanca in Marokko den beantragten Ausfuhrerstattungsbetrag. Im Rahmen einer Nachkontrolle des Vorgangs stellten die Prüfer fest, dass das Schiff überladen war und somit ein Verstoß gegen die Tiertransp...