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BFGjournal 9, September 2011, Seite 344

Anhängige Amtsbeschwerde

Angela Stöger-Frank

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Dienstverhältnis oder freiberufliche Tätigkeit eines Vertretungsarztes?
-G/09; beim VwGH anhängig unter 2011/15/0122
§§ 22, 47 Abs. 2 EStG 1988, § 51 Ärztegesetz 1998

Der Fall

Ein Facharzt der Urologie ließ sich seit mehreren Jahren regelmäßig von zwei Ärzten bei der Ausübung seiner Tätigkeit in dessen Ordination vertreten. Die gesamten Arbeitsmittel, darunter medizinische Geräte, Handschuhe, Computer usw., wurden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Das Berichtswesen und die Dokumentation waren genau geregelt und vorgegeben. Die Ordinationshilfen des vertretenen Arztes teilten die Patienten ein und assistierten den Vertretungsärzten während ihrer Tätigkeit. In schwierigen medizinischen Belangen erfolgte eine telefonische Absprache mit dem vertretenen Arzt.

Die Entscheidung

Entscheidung des UFS: Die Legaldefinition des § 47 Abs. 2 EStG 1988 enthält als Kriterien, die für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses sprechen: die persönliche Weisungsgebundenheit gegenüber dem Arbeitgeber und die im Zusammenhang mit der Weisungsgebundenheit formulierte Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers.

Laut § 49 Abs. 2 Ärztegesetz hat der Arzt seinen Beruf persönlich und unmittelba...

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