zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFGjournal 9, September 2011, Seite 338

Wirksamkeit eines Pro-forma-Antrags zur Fristwahrung

Michael Rauscher

Strittig war im Berufungsfall, ob ein vom Abgabepflichtigen zur Fristwahrung am letzten Tag der Einreichungsfrist formlos (also nicht auf amtlichem Formular) und ohne Mengen- und Betragsangaben schriftlich eingebrachter „Antrag auf Vergütung von Energieabgaben für das Jahr 2003“ als verbesserungsfähiger „wirksamer“ Antrag zu beurteilen und deshalb die nach Ablauf der Frist nachgereichte Erklärung auf amtlichem Formular bloß als Antragsergänzung zu beurteilen war.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
-G/11
§§ 85 Abs. 1 und 2, 133 Abs. 2 BAO, § 2 Abs. 2 Z 1 EnAbgVergG

Der Fall

Für die Berufungswerberin (eine GmbH) wurde am beim Finanzamt ein Schreiben mit folgendem Wortlaut eingebracht:

„Antrag auf Vergütung von Energieabgaben für das Jahr 2003

Sehr geehrte Damen und Herren!

Zur Wahrung der Frist wird oben angeführter Antrag gestellt bzw. eingereicht.

Die erforderlichen Berechnungen und Erklärungen werden in den nächsten Tagen nachgereicht.“

Fast zwei Jahre später, im Dezember 2010, wurde für die Berufungswerberin auf amtlichem Formular ein vollständig ausgefüllter Antrag auf Vergütung von Energieabgaben für das Kalenderjahr 2003 (Vergütungsbetrag: 2.038,17 Euro) beim Finanzamt eingebracht.

Diese Eingabe wies das Finanzamt mit der Begründu...

Daten werden geladen...