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Steuerliche Zurechnung von Geschäftsführerhonoraren bei Zwischenschaltung einer Kapitalgesellschaft
Die Entgeltzahlungen an Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft haben in der Vergangenheit bereits in erheblichem Ausmaß die Rechtsprechung der Höchstgerichte befasst – man denke nur an die lange Zeit strittige Problematik der Dienstgeberbeitragspflicht für Honorare, die an wesentlich beteiligte Geschäftsführer für ihre für die Gesellschaft geleistete Tätigkeit entrichtet werden. Nun wurde der UFS mit einer neuen abgabensparenden Variante der Geschäftsführeranstellung konfrontiert: Geschäftsführer großer Kapitalgesellschaften werden nicht direkt von dieser Kapitalgesellschaft angestellt, sondern von einer zu 100 % oder zumindest mehrheitlich im Eigentum der Geschäftsführer stehenden GmbH der Kapitalgesellschaft zur Verfügung gestellt. Honoriert wird die Geschäftsführertätigkeit nur durch Zahlungen an die zwischengeschaltete Manager-GmbH. Damit soll sich zunächst die GmbH, welche die Entgelte für die Geschäftsführung an die „zwischengeschaltete“ Gesellschaft zahlt, die Lohnnebenkosten ersparen. Sofern der Geschäftsführer selbst bei „seiner“ Manager-GmbH geringere Vergütungen als die an die Manager-GmbH geleisteten bezieht, führt dies zu Steuer- und Beitragsersparnissen.
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