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BFGjournal 9, September 2011, Seite 318

Wer zahlt Kommissar Rex die Pension, und wie ist das ertragsteuerrechtlich zu würdigen?

Dieter Fröhlich

Diensthunde haben bei Polizei, Zoll, Heer, Justiz und auch im Rettungswesen ein breites Einsatzgebiet. In einem perfekten Zusammenspiel von Mensch und Tier gelingt es, die besonderen Fähigkeiten des Hundes zum Allgemeinwohl einzusetzen. Darin liegt eine Faszination, die sich in der Sympathie der Bevölkerung für die vierbeinigen Staatsdiener widerspiegelt und die Bereitschaft der Hundeführer erklärt, auf ein vom Berufsleben abgrenzbares Privatleben zu verzichten. Im Fall einer Polizeidiensthundeführerin erfolgt ein Einblick hinter die Kulissen dieses Berufs. In einer auf sachgerechten und praktikablen Rechtsgrundsätzen beruhenden Trennung der diesbezüglichen Berufsausgaben von der Privatsphäre liegt die Herausforderung des Steuerrechts.


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Der Fall

Eine Polizeidiensthundeführerin beantragte Werbungskosten für Ausgaben der Betreuung und Pflege ihres von der Dienstbehörde alters- und gesundheitsbedingt ausgesonderten Diensthundes. Die Ausgaben für Futter, Medikamente, öffentliche Abgaben und Tierarzt beliefen sich im Jahr 2006 auf 4.324 Euro und 2007 auf 3.449 Euro.

Die Tätigkeit der Polizeidiensthundeführer ist im Detail in der Diensthundevorschrift (DHV) 2005 ...

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