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BFGjournal 7, Juli 2011, Seite 300

Ist bei Übertragung eines Gesellschaftsanteils unter Vorbehalt des Fruchtgenussrechts eine Aussetzung der Besteuerung möglich?

Hedwig Bavenek-Weber

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Ist bei Übertragung eines Gesellschaftsanteils unter Vorbehalt des Fruchtgenussrechts eine Aussetzung der Besteuerung möglich?

Die Entscheidung

Werden Anteile an Personen- oder Kapitalgesellschaften übertragen und wird zwischen Übergeber und Übernehmer vereinbart, dass sich der Übergeber das Fruchtgenussrecht an den Gewinnausschüttungen „zurückbehält“, liegt eine Schenkung (Gesellschaftsanteile) unter einer Auflage (Fruchtgenussrecht) vor. Die Bereicherung des Geschenknehmers besteht in der Differenz zwischen dem Gesellschaftsanteil und dem kapitalisierten Fruchtgenussrecht. § 30 ErbStG stellte eine Art Steuerstundung dar, wonach beim Erwerb von Vermögen, das durch ein Nutzungsrecht eines anderen als dem Steuerpflichtigen belastet war, auf Antrag die Besteuerung bis zum Erlöschen des Nutzungsrechts ausgesetzt werden konnte. In diesem Fall entsteht die Steuerschuld mit dem Erlöschen des Nutzungsrechts. Da die Erbschafts- und Schenkungssteuer mit Wirkung vom als verfassungswidrig aufgehoben wurde, würde keine Steuerpflicht bestehen, wenn das Nutzungsrecht nach dem erlischt. Der UFS (Senatsentscheidung) wies die Berufung als unbegründet ab. Die Aussetzung der Besteue...

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