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BFGjournal 7, Juli 2011, Seite 299

Keine Schenkungssteuerbefreiung gemäß § 15 Abs. 1 Z 14a ErbStG wegen der Auflösungsbestimmungen der Privatstiftung

Hedwig Bavenek-Weber

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Keine Schenkungssteuerbefreiung gemäß § 15 Abs. 1 Z 14a ErbStG wegen der Auflösungsbestimmungen der Privatstiftung

Die Entscheidung

Für Zuwendungen anlässlich der Gründung einer Privatstiftung setzte das Finanzamt Schenkungssteuer gemäß § 8 Abs. 3 lit. b ErbStG mit dem linearen Steuersatz von 5 % fest. Die beantragte Befreiung gemäß § 15 Abs. 1 Z 14a ErbStG, wonach Zuwendungen unter Lebenden von körperlichen beweglichen Sachen und Geldforderungen an inländische juristische Personen, die ausschließlich gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, steuerfrei sind, wurde vom UFS versagt, da die Stiftungsurkunden nur regelten, dass im Fall der Auflösung der Privatstiftung das verbleibende Vermögen an wohltätige Institutionen entsprechend einem Beschluss des Stiftungsvorstands zu übertragen wäre, für den Fall der Änderung oder Ergänzung der Stiftungserklärung aber keine Vorkehrungen trafen.

Anmerkung der Verfasserin: Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist zwar seit ausgelaufen, doch wurde die Befreiung des § 15 Abs. 1 Z 14a ErbStG in § 1 Abs. 6 Z 1 StiftEG adaptiert und könnte für Zuwendungen an Stiftungen nach dieser Gesetzeslage in Zukunft bedeutsam sein.

Rubrik betreut von: Mag. Dr. Hedwig Bavenek-Weber, UFS Wien
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