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BFGjournal 6, Juni 2011, Seite 247

Anhängige Amtsbeschwerden

Angela Stöger-Frank

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Unterliegen die Umsätze eines Indoor-Freizeitparks dem ermäßigten Steuersatz?
; beim VwGH anhängig unter 2011/15/0079

Der Fall

Die berufungswerbende Gesellschaft betreibt einen Indoor-Freizeitpark in einer Halle im Ausmaß von 3.000 m². Mit der Lösung einer Eintrittskarte wird es den Besuchern - ähnlich einem Rummelplatz - ermöglicht, u. a. Autodrom, Go-Kart-Bahn, Mini-Scooter, Trampolin, Hüpfburg, Bullenreiten, Softball-Arena, Kletterturm, Kinderkarussell und Billardtische zu nutzen. Darüber hinaus besteht ein Gastronomieangebot.

Die Entscheidung

Entscheidung des UFS: Die Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes für Vergnügungsparks/Freizeitparks ist grundsätzlich vom Anhang III der MwStSyst-RL gedeckt. Fraglich ist hingegen, ob der in § 10 Abs. 2 Z 11 UStG 1994 statuierte Begriff der „Tätigkei...

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