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Steuervermeidungsstrategie versus Missbrauchstatbestand
Der VwGH hat die Rechtsansicht des UFS (siehe dazu bereits Triendl, Missbrauch bei „unangemessener“ Rechtsgestaltung, UFSjournal 2010, 406), bei sukzessiver Abtretung von bis zuletzt 99 % der Geschäftsanteile unter gleichzeitiger Übertragung des verbleibenden Geschäftsanteils von 1 % in das wirtschaftliche Eigentum – verbunden mit dem Abschluss einer Treuhandvereinbarung – liege eine missbräuchliche Gestaltung vor, bestätigt.
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; -I/09 |
Der Fall
Der Vater des Berufungswerbers war seit dem Jahr 2005 Alleingesellschafter einer Gastronomie-GmbH mit einem Stammkapital von 35.000 Euro. Mit einem ersten Abtretungsvertrag vom übertrug der Vater dem Sohn einen Gesellschaftsanteil, der einer zur Hälfte geleisteten Stammeinlage im Nominale von 8.750 Euro (25-%-Beteiligung) entsprach. Mit Gesellschafterbeschluss wurde der Sohn (neben dem Vater) zum selbständig vertretungsbefugten Geschäftsführer bestellt.
Mit dem am abgeschlossenen weiteren Abtretungsvertrag übertrug der Vater von dem ihm verbliebenen Gesellschaftsanteil im Nominale von 26.250 Euro einen Anteil von 25.900 Euro an den Sohn. Als Folge dieser Abtretung war dieser nunmehr mit 34....