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BFGjournal 6, Juni 2011, Seite 236

Verwertung von Vorgruppen-Mindestkörperschaftsteuern

Erich Schwaiger

Die Vor- und Außergruppen-Mindestkörperschaftsteuer eines Gruppenmitglieds kann nur insoweit bis zum Gruppenträger weitergeleitet werden, als sie die fiktive Mindeststeuer des Gruppenmitglieds übersteigt. Das Beispiel in Rz. 1577 KStR 2001 enthält Fehler und ist adaptierungsbedürftig.


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§§ 24a Abs. 4 Z 2 i. V. m. § 24 Abs. 4 Z 4 KStG 1988

Der Fall

Strittig war, in welchem Ausmaß Vorgruppen-Mindestkörperschaftsteuern eines Gruppenmitglieds verwertbar gemacht werden können.

Die Berufungswerberin, eine GmbH, war seit der Veranlagung 2006 Gruppenmitglied einer Unternehmensgruppe. Aus der Zeit bis 2005 stand ihr ein „Vorgruppen-Mindestkörperschaftsteuervorrat“ von 1.810,67 Euro zur Verfügung. 2006 erzielte sie Verluste, weshalb die Weiterleitung einer Mindestkörperschaftsteuer nach oben unterblieb. 2007 stellte das Finanzamt das Einkommen mit 4.783,20 Euro fest, verweigerte aber auch in diesem Jahr die Berücksichtigung einer Mindestkörperschaftsteuer. Die Berufungswerberin bekämpfte dies und begehrte die Weiterleitung von 1.195,80 Euro (25 % des Einkommens). Das Finanzamt blieb bei seiner Ansicht und begründete dies damit, aufgrund der Höhe des Einkommens der Berufungs...

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