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BFGjournal 6, Juni 2011, Seite 218

Ist ein zur Mitbenützung überlassener Hotelraum bzw. eine Ferienwohnung eine Betriebsstätte?

Gerhild Fellner

Im westlichsten Bundesland Österreichs wird nicht selten um des steuerlichen Vorteils willen die Grenze nach der Schweiz oder nach Liechtenstein überschritten. Häufig sind daher Sachverhalte zu beurteilen, die der nationalen Besteuerungshoheit zweier Staaten unterliegen. Neben dem Besteuerungsrecht des Wohnsitzstaates aus der unbeschränkten Steuerpflicht erheben viele Staaten in ihrem nationalen Recht einen Besteuerungsanspruch aus der beschränkten Steuerpflicht aufgrund eines gegebenen Inlandsbezugs, sodass hinsichtlich der von beiden Staaten zu besteuernden Inlandseinkünfte ein Doppelbesteuerungsproblem entsteht. Zur Vermeidung solcher Besteuerungskonflikte nehmen die Doppelbesteuerungsabkommen eine Verteilung der Besteuerungsrechte zwischen dem Ansässigkeits- bzw. Wohnsitzstaat des Steuerpflichtigen und dem Quellenstaat der Einkünfte vor (vgl. Staringer in Gassner/Lang/Lechner, Die Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, 209).


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Der Fall

Die künstlerisch-kreative Tätigkeit des Berufungswerbers war seit jeher in der gehobenen Hotellerie mehrerer europäischer Staaten nachgefragt. Seine Einkünfte wurden als solche aus selbständiger Arbeit gemäß § 22 EStG 1988 der...

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