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BFGjournal 6, Juni 2011, Seite 213

UFS und Landwirtschaft unter Ehegatten

Andrea Wimmer-Bernhauser

Im ersten Fall führten die Ehegatten beide bereits landwirtschaftliche Betriebe auf eigene Rechnung und Gefahr. Als sich der Betrieb der Ehegattin durch die Übergabe des landwirtschaftlichen Betriebs ihrer Eltern vergrößerte, fasste das Finanzamt ihren nunmehr vergrößerten Betrieb und den Betrieb des Ehegatten zu einer einzigen wirtschaftlichen Einheit zusammen.

Im zweiten Fall führte der Ehegatte seit Jahren einen landwirtschaftlichen Betrieb. Die Ehegattin erwarb ihren Betrieb durch Übergabe von den Eltern. Das Finanzamt legte die beiden Betriebe bewertungsrechtlich zu einer einzigen wirtschaftlichen Einheit zusammen.

In beiden Fällen wurde Berufung eingebracht. Im ersten Fall wurde die Berufung abgewiesen, im zweiten Fall folgte der UFS der Argumentation der Berufungswerber und hob den Feststellungsbescheid des Finanzamtes auf. Die Berufungswerberin brachte unter anderem vor, es müsse einer Frau, die über die entsprechende Ausbildung und Fachkenntnis verfüge, in der heutigen Zeit möglich sein, unabhängig von ihrem Mann selbständig einen Betrieb zu führen.


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; , RV/0631-W/06
§§ 2, 21, 24 BewG 1955

Die Fälle

Vergrößerung des Betriebs der Ehegattin (RV/1168-W/06)

Der...

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