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BFGjournal 6, Juni 2011, Seite 210

„Ich halte eine eigenständige, völlig unabhängige erstinstanzliche Gerichtsbarkeit auch im Steuerrecht für unerlässlich“

Im UFSjournal zu Gast: Prof. Dr. Dietmar Gosch, Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof

Dietmar Gosch

Dietmar Gosch begann seine Laufbahn nach dem Studium der Rechtswissenschaften, der Assistenzzeit und Promotion und dem Referendariat im Jahr 1979 in der Hamburger Finanzverwaltung und wechselte 1983 als Richter zum Finanzgericht Hamburg. 1991 wurde er zum Richter am BFH ernannt. Hier gehörte er zunächst dem hauptsächlich für die ertragsteuerliche Behandlung von Freiberuflern und Gewerbetreibenden zuständigen XI. Senat an; seit 1995 ist er Mitglied im I. Senat, der sich im Wesentlichen mit Körperschaftsteuer-, Außensteuer- und Umwandlungssteuerrecht befasst. 2005 übernahm er den Vorsitz. Daneben lehrt er als Honorarprofessor der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Internationales Steuerrecht und Unternehmenssteuerrecht. Dietmar Gosch ist u. a. Herausgeber eines Kommentars zum KStG und zur AO/FGO, Mitherausgeber eines DBA-Kommentars, Mitautor in Kommentaren zum Einkommensteuerrecht und Gewerbesteuerrecht sowie Schriftleiter und Herausgeber verschiedener renommierter Steuerrechtszeitschriften. Bei der Wolfgang-Gassner-Gedächtnisvorlesung am an der Wirtschaftsuniversität Wien hielt er einen Vortrag über die Entwicklungstendenzen in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zum Internatio...

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