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Unrichtige Auskunft im Info-Center des Finanzamtes als Nachsichtsgrund
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Unrichtige Auskunft im Info-Center des Finanzamtes als Nachsichtsgrund | |
§ 236 Abs. 1 BAO, § 3 Z 2 lit. a VO BGBl. II Nr. 435/2005 |
Der Fall
Die Berufungswerberin hat in den Jahren 2006, 2007 und 2008 von Unternehmern in der BRD gebrauchte PKWs erworben, die sie für ihr Unternehmen in Österreich verwendet hat. Die Betriebsprüfung hat festgestellt, dass für den ig. Erwerb im Jahr 2006 keine Umsatzsteuer abgeführt wurde. Für die ig. Erwerbe im Jahr 2007 und 2008 wurde zwar die Umsatzsteuer für die ig. Erwerbe abgeführt, aber auch zu Unrecht ein Vorsteuerabzug geltend gemacht.
Die Berufungswerberin beantragte die Nachsicht der Nachforderungen aufgrund der Betriebsprüfung mit der Begründung, anfangs 2006 sei überlegt worden, einen gebrauchten PKW aus Deutschland zu importieren. Bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von PKWs existierten und existieren zwischen Deutschland und Österreich wesentliche Unterschiede. Weiters sei die Rechtslage hinsichtlich der Umsatzsteuer im Zusammenhang mit dem Auslandsleasing von PKWs zum damaligen Zeitpunkt nicht abschließend geklärt gewesen. Zur Regelung hinsichtlich Vorsteuerabzug, Eigenverbrauchsbesteuerung etc. seien in der Literatur zum Teil v...