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BFGjournal 4, April 2011, Seite 161

Abzugsfähigkeit der Kosten einer Krankendiätverpflegung

Martin Kuprian

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Abzugsfähigkeit der Kosten einer Krankendiätverpflegung
-G/10

Der Fall

Im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2009 wurde unter anderem die Berücksichtigung des Freibetrags gemäß § 35 Abs. 3 EStG 1988 für einen Grad der Behinderung von 75 % und des pauschalen Freibetrags für Diätverpflegung wegen Gallen-, Leber- oder Nierenkrankheit als außergewöhnliche Belastungen begehrt.

Das Finanzamt legte der Berechnung des Einkommens nur den Freibetrag für eine Minderung der Erwerbsfähigkeit zwischen 45 % und 54 % zugrunde und begründete dies damit, dass die Tatsache der Behinderung und das Ausmaß der Behinderung der Erwerbsfähigkeit (Grad der Behinderung) sowie eine durch Krankheit benötigte Diätverpflegung durch eine amtliche Bescheinigung der für diese Feststellung zuständigen Stelle nachzuweisen seien. Das Bundessozialamt habe unter Bezugnahme auf einen Antrag der Steuerpflichtigen im Jahr 2009 den Grad der Behinderung mit 50 % festgesetzt. Ein Zusatzeintrag für das Erfordernis einer Krankendiätverpflegung im Sinne des § 2 Abs. 1 der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen, BGBl. Nr. 303/1996, wäre nicht vorgenommen worden.

In der dagegen erhobenen Berufung wurde vorgebracht, ...

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