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BFGjournal 4, April 2011, Seite 158

Umsatzsteuerpflicht bei Nutzung eines Einfamilienhauses einer GmbH als Sachbezug des Gesellschafter-Geschäftsführers

Michael Rauscher

Ist die Nutzung eines Einfamilienhauses durch den (nicht wesentlich beteiligten) Gesellschafter-Geschäftsführer umsatzsteuerpflichtig, wenn die Gesellschaft mit Beginn des Mietverhältnisses beim Lohnsteuerabzug den Sachbezugswert (unter Kürzung des bisherigen Bruttogeldlohns um diesen Betrag) angesetzt hat?


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-G/09

Der Fall

Die Berufungswerberin (eine GmbH) betrieb einen Groß- und Detailhandel. Deren Geschäftsführerin war auch zu einem Viertel am Stammkapital der Gesellschaft beteiligt. In dieser Funktion bezog sie von der Berufungswerberin laufend Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

Im Jahr 2003 erwarb die Berufungswerberin vom ebenfalls an der Berufungswerberin beteiligten Bruder der Gesellschafter-Geschäftsführerin eine Liegenschaft mit dem darauf befindlichen Einfamilienhaus.

In der Folge wurde das Gebäude von der Berufungswerberin (unter Inanspruchnahme eines Kredits von rund 211.300 Euro) um rund 218.000 Euro saniert, und Einrichtungsgegenstände um rund 24.500 Euro wurden angeschafft. Die Berufungswerberin hatte die dabei angefallene Umsatzsteuer als Vorsteuer abgezogen.

Nach Fertigstellung wurde das Einfamilienhaus von der Gesellschafter-Geschäftsführeri...

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