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VfGH stoppt Rückzahlung des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld bei getrennt lebenden Eltern
Der VfGH hat § 18 Abs. 1 Z 1 Kinderbetreuungsgeldgesetz über die Rückzahlung von Zuschüssen zum Kinderbetreuungsgeld bei getrennt lebenden Eltern „rückwirkend“ als verfassungswidrig aufgehoben. Damit gibt es keine Basis mehr für diese Rückzahlungen. Die Bestimmung wurde zwar mittlerweile vom Gesetzgeber wieder außer Kraft gesetzt, für die vergangenen Jahre erhalten die Betroffenen jedoch derzeit die Rückzahlungsaufforderungen. Die pauschale Regelung, wonach – wenn ein Elternteil einen solchen Zuschuss erhalten hat – den anderen Elternteil die Zahlungsverpflichtung traf, berücksichtigt die Unterhaltssituation der beiden Elternteile nicht. Damit verstößt sie gegen den Gleichheitssatz, weil „auf die zivilrechtliche Unterhaltssituation zwischen den betreffenden Elternteilen dabei vom Gesetzgeber weder im Allgemeinen noch in Hinblick auf den konkreten Fall Bedacht genommen wird“. Gegen einen bereits ergangenen Rückzahlungsbescheid des Finanzamtes kann innerhalb der offenen Berufungsfrist (ein Monat ab Zustellung des Bescheids) eine Berufung eingebracht werden. Das Finanzamt wird dann den Rückzahlungsbescheid aufheben. Ebenso kann gegen eine abweisende Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes innerhalb eines Monats nach deren Zu...