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BFGjournal 4, April 2011, Seite 139

Einschränkung der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten ist verfassungskonform

Christian Lenneis

Die Begrenzung der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Kind das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist nicht verfassungswidrig.


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; UFS12.11.2010, RV/3247-W/10

Der Fall

Die Berufungswerberin machte in ihrer Einkommensteuererklärung 2009 für ihren 1998 geborenen Sohn Ausgaben für Kinderbetreuung als außergewöhnliche Belastung nach § 34 Abs. 9 EStG 1988 geltend.

Das Finanzamt anerkannte diese Ausgaben nicht und begründete dies damit, dass Kinderbetreuungskosten lediglich bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Kind das zehnte Lebensjahr vollendet hat, als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden könnten.

In der dagegen gerichteten Berufung bringt die Berufungswerberin vor, diese gesetzliche Festlegung sei ihrer Ansicht nach gleichheits- und damit verfassungswidrig. Eine sachliche Grundlage und Rechtfertigung, ...

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