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Kinderbetreuungskosten inklusive Verpflegungsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung?
Kindergärten sind Einrichtungen der Kinderbetreuung i. S. d. § 34 Abs. 9 EStG 1988. Sie bieten – je nach Stundenanzahl der Kinderbetreuung – unterschiedliche Betreuungsangebote (Halbtags-, Teilzeit oder Ganztagsbetreuung) an und legen dafür jeweils einen Gesamtpreis fest, der die einzelnen Leistungen des Kindergartens zu einem Paket bündelt. Sofern Eltern zwar die Wahl haben, den zeitlichen Betreuungsumfang ihrer Kinder in der Kinderbetreuungseinrichtung festzulegen, nicht aber, einzelne Leistungen dieses Gesamtpakets in Anspruch zu nehmen bzw. auf andere zu verzichten, sind Verpflegungsaufwendungen, wenn sie Bestandteil eines Pakets mit Gesamtpreis sind, als Kinderbetreuungskosten anzusehen, solange insgesamt die Kinderbetreuung die Hauptleistung darstellt. Allerdings können Verpflegungskosten außer Haus im Rahmen der Kinderbetreuung nur insoweit als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, als der Wert einer Haushaltsersparnis überschritten wird. Auch ein Besuchscafé stellt eine Kinderbetreuungseinrichtung dar.
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; , RV/3278-W/10 | § 34 Abs. 6, 9 EStG 1988, § 1 VO BGBl. II Nr. 416/2001 |
Die Fälle
Der erste Berufungswerber ist Vater zweier Kinder, die im Zeitraum von Jänner bis inklusive ...