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Aufrechnung gemäß §§ 1438 ff. ABGB im Abgabenverfahren
Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH setzt die Säumniszuschlagspflicht den Bestand eines formellen Abgabenzahlungsanspruchs voraus. Besteht ein solcher Zahlungsanspruch (fällige Abgabenschuld) und ergibt sich aus einem Einkommensteuerbescheid eine Gutschrift, entsteht der daraus resultierende negative Abgabenzahlungsanspruch mit Bekanntgabe (Zustellung) des Bescheides, sodass sich erst zu diesem Zeitpunkt Abgabenzahlungsanspruch und negativer Abgabenzahlungsanspruch aufrechenbar gegenüberstehen und eine Verrechnung der Gutschrift mit der Zahllast gemäß § 214 Abs. 1 BAO möglich ist.
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Der Fall
Am langte die elektronisch eingebrachte Einkommensteuererklärung des Berufungswerbers für das Veranlagungsjahr 2009 ein. Am war eine Einkommensteuervorauszahlung für das erste Quartal 2010 in Höhe von 10.000 Euro fällig.
Aus der mit Bescheid vom durchgeführten erklärungsgemäßen Veranlagung ergab sich eine Gutschrift in Höhe von 16.531,75 Euro, mit der die am fällig gewesene, vom Berufungswerber zum Fälligkeitstermin jedoch nicht entrichtete Einkommensteuervorauszahlung für das erste Quartal 2010 getilgt wurde. Mit Bescheid vom setzte das Finanzamt von der Einkommensteuervo...