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Grunderwerbsteuer, wenn die Treuhandschaft über Grundstück und darauf errichtetem Superädifikat aufgelöst wird
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Grunderwerbsteuer, wenn die Treuhandschaft über Grundstück und darauf errichtetem Superädifikat aufgelöst wird | |
(RV/2094-W/05) | § 1 Abs. 1 Z 1, Abs. 2 und 4 GrEStG |
Der Fall
Der Treuhänder hielt das grundbücherliche Eigentum an einem Grundstück für die Berufungswerberin, die es durch Schenkungsvertrag von ihrer Mutter erhalten hatte. Auf dem Grundstück steht ein Gebäude, das von einer GmbH auf der Grundlage eines Leasingvertrags errichtet worden war. Der Treuhänder erwarb das Superädifikat mit Kaufvertrag von der GmbH. Mit der vorliegenden Vereinbarung wurde die Treuhandschaft unentgeltlich aufgelöst, wodurch die Berufungswerberin das freie Eigentum am Grundstück samt Gebäude/Superädifikat übernahm.
Das Finanzamt setzte für den „Kaufvertrag über das Superädifikat“ die Grunderwerbsteuer gemäß § 1 Abs. 2 GrEStG von der Gegenleistung fest, da die Berufungswerberin durch den Kauf des Treuhänders von der GmbH die wirtschaftliche Verfügungsmacht über das Gebäude erlangt hatte.
Das Finanzamt setzte für den Erwerb des Eigentums am Grundstück durch die Auflösung der Treuhandschaft die Grunderwerbsteuer gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG fest. Als Bemessungsgrundlage nahm es Kaufpreis, Eintragungsgebühr und Grunder...