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BFGjournal 2, Februar 2011, Seite 54

Entgeltliche Übertragung eines Fruchtgenussrechts der Ausübung nach – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Petra Zech

Der VwGH hat im Erkenntnis vom , 2009/15/0046, die bisher in der höchstgerichtlichen Rechtsprechung noch nicht behandelte Frage geklärt, welche steuerlichen Rechtsfolgen mit der entgeltlichen Übertragung eines Fruchtgenussrechtes „der Ausübung nach“ verbunden sind. Er hat der von der Beschwerdeführerin vertretenen Ansicht, sie habe dadurch ihre Einkunftsquelle „Fruchtgenussrecht“ entgeltlich übertragen, eine klare Absage erteilt, indem er allgemeingültig festgestellt hat, dass eine solche Übertragung – vergleichbar der Untervermietung durch einen Hauptmieter – zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führt.


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Der Fall

Die Berufungswerberin hat 1995 eine Liegenschaft erworben und ab Oktober an die (Familien-)KG vermietet. Am hat sie die Liegenschaft rückwirkend zum an ihre Tochter zivilrechtlich übertragen. Zu ihren Gunsten wurden grundbücherlich ein Belastungs- und Veräußerungsverbot und das Fruchtgenussrecht (bis befristet) an der Liegenschaft einverleibt.

Mit Schreiben vom , das der Betriebsprüfung vorgelegt worden war, habe der steuerliche Vertreter der KG mitgeteilt, er habe auftragsgemäß im Namen und auf Rechnung ...

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