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Pfändungsschutz bei einem Kraftfahrzeug
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Pfändungsschutz bei einem
Kraftfahrzeug
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Der Fall
Der Berufungswerber ist Pensionist. Das Finanzamt erteilte wegen eines vollstreckbaren Abgabenrückstands im August 2004 einen Vollstreckungsauftrag an den Vollstreckungsbeamten.
Am wurde u. a. ein PKW, Baujahr 1989, gepfändet (Pfändungsprotokoll vom ). Festgestellt wurde, dass der PKW zwar auf den Berufungswerber angemeldet und zugelassen ist, er jedoch keinen Führerschein besitze. Der Berufungswerber gab im Zuge der Pfändung an, er lasse sich von seiner Nichte mit seinem Auto fahren.
Mit Schriftsatz vom beantragte der Berufungswerber u. a. die Einstellung der Exekution. Er sei zu 70 % invalid. Er besitze einen Bundesinvalidenpass, in dem die „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“ ...