Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFGjournal 1, Jänner 2011, Seite 37

Pfändungsschutz bei einem Kraftfahrzeug

Johann Fischerlehner

Tabelle in neuem Fenster öffnen
Pfändungsschutz bei einem Kraftfahrzeug
-K/10

Der Fall

Der Berufungswerber ist Pensionist. Das Finanzamt erteilte wegen eines vollstreckbaren Abgabenrückstands im August 2004 einen Vollstreckungsauftrag an den Vollstreckungsbeamten.

Am wurde u. a. ein PKW, Baujahr 1989, gepfändet (Pfändungsprotokoll vom ). Festgestellt wurde, dass der PKW zwar auf den Berufungswerber angemeldet und zugelassen ist, er jedoch keinen Führerschein besitze. Der Berufungswerber gab im Zuge der Pfändung an, er lasse sich von seiner Nichte mit seinem Auto fahren.

Mit Schriftsatz vom beantragte der Berufungswerber u. a. die Einstellung der Exekution. Er sei zu 70 % invalid. Er besitze einen Bundesinvalidenpass, in dem die „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“ vermerkt sei.

Das Finanzamt wies den Antrag als unbegründet ab. Das Finanzamt stellte fest, dass es sich nicht um ein Invalidenkraftfahrzeug, das bei schwersten Gebrechen als Hilfsmittel in Betracht komme, handle. Der UFS wies mit Berufungsentscheidung vom , RV/0527-K/07, die Berufung als unbegründet ab. Der VwGH hob mit Erkenntnis vom , 2009/16/0105, diese Berufungsentscheidung des UFS hinsichtlich des gepfände...

Daten werden geladen...