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Forderungsverzicht außerhalb des Rahmens einer stillen Liquidation
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Forderungsverzicht außerhalb des Rahmens einer stillen Liquidation | |
Der Fall
Ein Gesellschafter verzichtete auf seine Forderung gegenüber seiner Gesellschaft. Zu diesem Zeitpunkt waren bereits Verkaufsgespräche über den 70%igen Anteil des Gesellschafters an der Gesellschaft eingeleitet, der 2004 verkauft wurde. Die verbleibende Alleingesellschafterin änderte Firma und Unternehmensgegenstand der Gesellschaft. Die Gesellschaft betrieb keinerlei Tätigkeiten, und in einer Stellungnahme gegenüber dem Finanzamt wurde angegeben, dass die Gesellschaft im Konzern gehalten werde, um eine bereits bestehende juristische Person bei Bedarf zur Verfügung zu haben. Das Finanzamt setzte für den Forderungsverzicht die Gesellschaftsteuer fest. Vorgebracht wurde von der Berufungswerberin, dass sie sich bereits vor dem Forderungsverzicht in stiller Liquidation befunden hätte. Die Forderung sei uneinbringlich und der Wert der Forderung aus Sicht des Gesellschafters zu ermitteln.
Die Entscheidung
Der Forderungsverzicht unterliegt § 2 Z 4 KVG: Nur dann, wenn der Forderungsverzicht an eine bereits in Liquidation befindliche Kapitalgesellschaft geleistet wird, ist die Wertsteigerung i. S. d. § 2 Z 4 KVG a...