Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFGjournal 1, Jänner 2011, Seite 27

Einbringung: positiver Verkehrswert von atypisch stillen Mitunternehmeranteilen

Klaus Hirschler, Gottfried Maria Sulz und Christian Oberkleiner

Tabelle in neuem Fenster öffnen
Einbringung: positiver Verkehrswert von atypisch stillen Mitunternehmeranteilen
-G/07

Der Fall

Strittig war, ob die per eingebrachten Mitunternehmeranteile an einer atypischen stillen Gesellschaft zum Einbringungsstichtag einen positiven Verkehrswert aufwiesen oder nicht. Auf Grundlage der Prüfungsfeststellungen verneinte das Finanzamt das Vorliegen des positiven Verkehrswerts mit der Begründung, dass bei der Berechnung die aus vorangegangen Jahren resultierenden negativen Verrechnungskonten der Mitunternehmer nicht mitberücksichtigt wurden. Argumentiert wurde seitens der Betriebsprüfung, dass im vorliegenden Fall eine unklare Vertragsgestaltung hinsichtlich der Berücksichtigung der Verrechnungskonten gegeben sei. Aufgrund dieser (angeblichen) Unklarheiten wurden von der Abgabenbehörde die negativen Verrechnungskonten der Mitunternehmer in einem ersten Schritt als Forderung verkehrswerterhöhend dem Verkehrswert hinzugerechnet und in einem zweiten Schritt beim jeweiligen Gesellschafter in Abzug gebracht, was schlussendlich beim jeweiligen atypisch stillen Gesellschafter zu einem negativen Verkehrswert führte. Ein positiver Verkehrswert ist jedoch w...

Daten werden geladen...