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Einbringung: positiver Verkehrswert von atypisch stillen Mitunternehmeranteilen
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Einbringung: positiver Verkehrswert
von atypisch stillen Mitunternehmeranteilen
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Art. III, § 12 Abs. 1 UmgrStG, § 24 Abs. 2
EStG 1988
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Der Fall
Strittig war, ob die per eingebrachten Mitunternehmeranteile an einer atypischen stillen Gesellschaft zum Einbringungsstichtag einen positiven Verkehrswert aufwiesen oder nicht. Auf Grundlage der Prüfungsfeststellungen verneinte das Finanzamt das Vorliegen des positiven Verkehrswerts mit der Begründung, dass bei der Berechnung die aus vorangegangen Jahren resultierenden negativen Verrechnungskonten der Mitunternehmer nicht mitberücksichtigt wurden. Argumentiert wurde seitens der Betriebsprüfung, dass im vorliegenden Fall eine unklare Vertragsgestaltung hinsichtlich der Berücksichtigung der Verrechnungskonten gegeben sei. Auf...