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Einbringung: positiver Verkehrswert von atypisch stillen Mitunternehmeranteilen
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Einbringung: positiver Verkehrswert von atypisch stillen Mitunternehmeranteilen | |
-G/07 | Art. III, § 12 Abs. 1 UmgrStG, § 24 Abs. 2 EStG 1988 |
Der Fall
Strittig war, ob die per eingebrachten Mitunternehmeranteile an einer atypischen stillen Gesellschaft zum Einbringungsstichtag einen positiven Verkehrswert aufwiesen oder nicht. Auf Grundlage der Prüfungsfeststellungen verneinte das Finanzamt das Vorliegen des positiven Verkehrswerts mit der Begründung, dass bei der Berechnung die aus vorangegangen Jahren resultierenden negativen Verrechnungskonten der Mitunternehmer nicht mitberücksichtigt wurden. Argumentiert wurde seitens der Betriebsprüfung, dass im vorliegenden Fall eine unklare Vertragsgestaltung hinsichtlich der Berücksichtigung der Verrechnungskonten gegeben sei. Aufgrund dieser (angeblichen) Unklarheiten wurden von der Abgabenbehörde die negativen Verrechnungskonten der Mitunternehmer in einem ersten Schritt als Forderung verkehrswerterhöhend dem Verkehrswert hinzugerechnet und in einem zweiten Schritt beim jeweiligen Gesellschafter in Abzug gebracht, was schlussendlich beim jeweiligen atypisch stillen Gesellschafter zu einem negativen Verkehrswert führte. Ein positiver Verkehrswert ist jedoch w...