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BFGjournal 1, Jänner 2011, Seite 6

UFS und Aufteilungsverbot bei Reisen

Rudolf Wanke

Reisekosten konnten bislang nach ständiger österreichischer Lehre und Rechtsprechung nur anlässlich einer ausschließlich aus beruflichen Gründen veranlassten Reise berücksichtigt werden. Bei gemischt beruflich und privat veranlassten Reisen wurde aufgrund des „Aufteilungsverbots“ trotz unstrittiger betrieblicher (Mit-)Veranlassung zur Gänze keine (gänzliche oder teilweise) Abzugsfähigkeit als Betriebsausgaben oder Werbungskosten angenommen. Diese Ansicht entsprach auch der bisherigen Judikatur des deutschen Bundesfinanzhofs (BFH). Der BFH ist hiervon jedoch mit Beschluss des Großen Senats vom , GrS 1/06, abgegangen; diesem Beschluss folgten etwa die Urteile vom , VI R 66/04 bzw. VI R 5/07. Demnach seien Aufwendungen für eine Reise, die sowohl betriebliche bzw. berufliche als auch private Bestandteile enthält, entsprechend aufzuteilen. Es bestünden nämlich keine sachlichen Gründe dafür, dass bestimmte Aufwendungen, denen eine eindeutig gemischte – und somit auch betriebliche bzw. berufliche – Veranlassung zugrunde liegt, zumindest anteilig steuermindernd geltend gemacht werden können (z. B. auch nach der österreichischen Rechtsansicht etwa Kraftfahrzeuge oder Personalcomputer), währ...

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