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UFS und ausländische Portfoliodividenden
Mit der Entscheidung des , wurde der Versuch unternommen, die Besteuerung der Portfoliodividenden auf eine unionsrechtskonforme Basis zu stellen. Das Erkenntnis des , konstatierte zwar einen Verstoß gegen Art. 56 EG, löste aber nur einen Teil der anstehenden Fragen, sodass sich die Befassung des EuGH mit der Causa als notwendig erwies. Die vom UFS aufgeworfenen Problembereiche werden im Schlussantrag der Generalanwältin Kokott vom ausführlich behandelt. Sollte der EuGH im Sinn des Schlussantrags entscheiden, könnten wesentliche Fragestellungen einer sinnvollen Lösung zugeführt werden. Das Urteil würde in diesem Fall Gesetzesänderungen im Bereich des KStG nach sich ziehen.
Berufungsentscheidung des UFS
Eine österreichische AG bezog Erträge aus inländischen Investmentfonds, die Portfoliodividenden von Kapitalgesellschaften mit Sitz in der Union und in Drittstaaten hielten. Mit Bezug auf die steuerliche Behandlung inländischer Dividenden begehrte die Berufungswerberin die Steuerfreiheit der Dividenden aus der Union bzw. aus Drittstaaten. Der UFS gab der Berufung aufgrund des unmittelbar wirkenden Anwendungsvorrangs des Unio...