Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFGjournal 11, November 2010, Seite 412

Umsatz- und Erlöszuschätzungen auf Basis nicht erklärter Bareinkäufe

Gertraude Langheinrich

Eine direkte Zurechnung der bei der Firma METRO getätigten Bareinkäufe an den METRO-Kundenkarteninhaber ist nicht nur bei einer Verschränkung der offiziellen und der Bareinkäufe möglich, sondern auch dann, wenn zwischen den beiden Einkäufen nur ein geringer zeitlicher Abstand liegt und die Produktpaletten einander gleichen.


Tabelle in neuem Fenster öffnen

Der Fall

Der Berufungswerber betreibt einen kleinen Einzelhandel vorwiegend für Lebensmittel. Anlässlich einer Überprüfung bei der Firma METRO stellte die Betriebsprüfung fest, dass der Berufungswerber, der Inhaber einer METRO-Kundenkarte ist, einen Teil seiner Wareneinkäufe offiziell tätigte, den zweiten Teil jedoch als Bareinkauf, weshalb die Betriebsprüfung letztere Einkäufe als Schwarzeinkäufe wertete und die Nettoerlöse aufgrund des erklärten durchschnittlichen Rohaufschlagskoeffizienten unter Berücksichtigung eines 20%igen Anteils für private Zwecke den erklärten Gewinnen hinzurechnete. Darüber hinaus setzte die Betriebsprüfung auch einen Sicherheitszuschlag fest, da einerseits nicht auszuschließen war, dass auch bei Diskontern Waren eingekauft wurden, und andererseits auch die Aufzeichnungen der aufgestellten Getränkeautomate...

Daten werden geladen...